KI-Transparenz
Stand: August 2026
Wir bauen Werbe-Creatives mit generativer KI. Das sagen wir nicht im Kleingedruckten, sondern an jedem Inhalt, der es betrifft. Diese Seite erklärt, was auf dieser Website mit KI entstanden ist, wie wir die Creatives für Kunden kennzeichnen und wer nach der KI-Verordnung wofür verantwortlich ist.
1. Rechtlicher Rahmen
Maßgeblich ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Die Transparenzpflichten dieses Artikels sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. In Deutschland gilt dazu das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, in Kraft seit dem 29. Juli 2026; Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Für uns ist vor allem Artikel 50 Absatz 4 einschlägig: Wer KI-generierte oder KI-veränderte Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echt wirken, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Das gilt unabhängig von einer Täuschungsabsicht und auch dann, wenn die gezeigte Person gar nicht existiert. Nach Artikel 50 Absatz 5 muss die Information spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts vorliegen, klar erkennbar und barrierefrei sein.
2. KI-Inhalte auf dieser Website
- Die Videoausschnitte im Kopfbereich sind vollständig mit KI erzeugt. Sie zeigen keine realen Personen und keine echten Aufnahmen. Jeder Clip trägt dauerhaft das sichtbare Label „KI-generiert“, zusätzlich steht der Hinweis als Text unter dem Ausschnitt.
- Die Kundenstimmen sind echt. Es sind Screenshots aus laufenden Projekten. Namen, Profilbilder und Links wurden geschwärzt oder weggeschnitten, der Wortlaut ist unverändert. Es sind keine generierten Testimonials und keine KI-Avatare.
- Die Texte dieser Website verantworten wir redaktionell. Sie werden vor Veröffentlichung von einem Menschen geprüft und freigegeben.
- Es läuft kein Chatbot auf dieser Seite. Die Sprechblasen der Pixel-Figur sind feste, von uns geschriebene Sätze, kein KI-System und keine Dialogfunktion.
3. Wie wir kennzeichnen
Für Video außerhalb von Echtzeit kombinieren wir einen Hinweis am Anfang mit einem durchgehend sichtbaren Label, damit die Kennzeichnung auch dann noch da ist, wenn jemand mitten im Clip einsteigt. Bei Bildern sitzt ein fest eingebettetes, deutlich sichtbares Label im Motiv. Bei reinen Audioinhalten kommt ein hörbarer Hinweis dazu.
Die Kennzeichnung steht in einfacher Sprache, nicht in Fachjargon, und ist so platziert, dass sie beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt. Herkunfts- und Markierungsdaten, die die eingesetzten KI-Systeme in die Dateien schreiben, entfernen wir nicht.
Die drei amtlichen EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sind freiwillig. Wir verwenden derzeit ein eigenes, klar lesbares Label mit dem Wortlaut „KI-generiert“.
4. Creatives für Kunden — wer ist wofür verantwortlich
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen dem Anbieter eines KI-Systems und dem Betreiber, der es einsetzt. Die Bild-, Video-, Sprach- und Textmodelle, mit denen wir arbeiten, stammen von externen Anbietern; deren Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 liegt bei ihnen.
Bei der Produktion sind wir Betreiber. Sobald ein Kunde ein Creative selbst ausspielt, ist er für diese Veröffentlichung ebenfalls Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Verantwortung für die Schaltung — Plattform, Zielgruppe, Kennzeichnung im Anzeigenkonto — bleibt bei ihm.
Wer die Kennzeichnung setzt, klären wir deshalb vor der ersten Lieferung und halten es schriftlich fest. Zwei Wege: Entweder wir kennzeichnen die Creatives fertig aus, dann kommt das Label eingebettet in der Datei. Oder der Kunde übernimmt die Kennzeichnung selbst und bekommt die Creatives ohne Label; auf Wunsch liefern wir die Label-Assets dazu, damit sie zum jeweiligen Placement passen.
Welche Creatives einer Lieferung unter Artikel 50 Absatz 4 fallen, sagen wir bei der Übergabe. Welche Systeme in einem konkreten Projekt zum Einsatz kamen, nennen wir auf Anfrage.
5. Was wir nicht machen
- Keine Deepfakes realer Personen. Wir bilden keine existierenden Menschen nach — weder Prominente noch Kunden, Mitarbeitende oder Wettbewerber — außer mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person.
- Keine erfundenen Kundenstimmen, Bewertungen oder Testergebnisse.
- Keine Entfernung von Kennzeichnungen oder Herkunftsdaten aus Material, das uns Kunden oder Dritte liefern.
6. Menschliche Kontrolle
KI erzeugt bei uns Material, keine Entscheidungen. Recherche, Positionierung, Hooks, Skript, Auswahl und Freigabe liegen bei Menschen. Jedes Creative wird vor Auslieferung von uns gesichtet; nichts geht ungeprüft an einen Kunden oder in eine Kampagne.
7. Fragen, Hinweise, Beschwerden
Wenn ein Inhalt von uns aus deiner Sicht nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet ist, schreib uns: denis@gellert-creative.de. Wir prüfen das und bessern nach.
Unabhängig davon kannst du dich an die zuständigen Stellen wenden: an die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde für KI in Deutschland oder an das Beschwerdetool der Europäischen Kommission.
8. Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50
- Leitlinien der Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte
- Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte
- Bundesnetzagentur — Marktüberwachung KI
Ergänzend gelten unsere Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen sowie das Impressum.